Nach einer Operation oder einer schweren Erkrankung wird Patienten*innen häufig eine stationäre Rehabilitation, umgangssprachlich auch Reha, empfohlen. Doch nach der Reha ist vor der Reha. Wir verraten Ihnen, warum dies so ist, wozu eine Reha gut ist und was der Begriff überhaupt bedeutet.
Der Begriff stammt vom mittellateinischen Wort rahabilitatio ab und bedeutet zu Deutsch "Wiederherstellung". Gemeint ist, dass mit sämtlichen Maßnahmen die körperlichen, psychischen und sozialen Einschränkungen abgemildert oder beseitigt und der bestmögliche gesundheitliche Zustand wiederhergestellt werden soll.
Nachdem die Akutbehandlung (auch medizinische Rehabilitation) einer Erkrankung (z. B. Operation, medikamentöse Therapie, Verheilung von Brüchen / Verletzungen) abgeschlossen ist, kann der/die Patient*in in die stationäre Rehabilitation übergeben werden. Diese dauert in der Regel 3 bis 6 Wochen und bewirkt, dass der/die Geschädigte den Alltag wieder eigenständig oder mit Unterstützung (bei Pflegegrad) bewältigen kann. Wenn eine ausreichende Mobilität und Belastbarkeit gewährleistet ist, kann eine ambulante Reha der stationären Reha vorgezogen werden. Die Entscheidung über die Durchführung wird stets von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin getroffen. Nach der ambulanten oder stationären Rehabilitation ist eine Nachsorge notwendig - die Anschlussrehabilitation oder Nachsorgerehabilitation. Hierfür stehen verschiedene Nachsorgeprogramme zur Verfügung, z. B. T-RENA (Trainingstherapeutische Rehabilitationsnachsorge). In der Regel werden die Funktionseinschränkungen am Haltungs- und Bewegungsapparat in mindestens 26 Terminen (Verlängerung bei Bedarf möglich) mithilfe von Muskelaufbautraining, medizinischer Trainingstherapie und Krafttraining abgemindert.
Gut zu wissen: Das Rehazentrum Roßstraße ermöglicht Ihnen ebenfalls, am T-RENA-Programm teilzunehmen. Informieren Sie sich hierzu gerne auch über unser Rehabilitations- und Gesundheitsstudio.
Je nach Krankheits- oder Beschwerdebild kann parallel zur Nachsorgerehabilitation mit der beruflichen Rehabilitation begonnen werden. Hierzu gibt es die Möglichkeit, mit Ihrem Arbeitgeber eine sogenannte betriebliche Wiedereingliederung zu vereinbaren. Voraussetzung hierfür ist, dass ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis besteht und Sie innerhalb von zwölf Monaten mindestens sechs Wochen wegen Krankheit arbeitsunfähig gewesen sind. Die strukturierte Rückkehr in Ihren Arbeitsalltag ist für Ihren Arbeitgeber gesetzlich verpflichtend. Während der Wiedereingliederung werden Sie von Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin weiterhin offiziell krankgeschrieben und erhalten von der Krankenkasse ein Krankengeld in Höhe von 70 % Ihres Bruttolohns. Üblicherweise dauert eine Wiedereingliederung zwischen sechs Wochen und sechs Monaten. Die soziale Rehabilitation hingegen ist ein fließender Prozess, der bereits im Zuge sämtlicher Rehabilitationsmaßnahmen stattfindet. Im Grunde geht es darum, im sozialen Umfeld wieder Fuß zu fassen, aufgrund der Krankheit oder der Einschränkungen nicht sozial isoliert zu sein und am normalen Lebensalltag teilhaben zu können.
Nach der Reha ist vor der Reha bedeutet auch, dass Sie mit einer gezielten Vorsorge und einer achtsamen Lebensweise Rezidive von Krankheiten, Symptomen sowie erneute Unfälle und Beschwerden langfristig vermeiden oder verzögern können. Die langfristige Rehabilitation ist auch als Vorsorge oder Prävention zu sehen, die Sie - ob mit oder ohne Krankheit, Unfall oder Funktionseinschränkung - am besten dauerhaft in Ihren Alltag integrieren.
Kontaktieren Sie uns hierzu gerne - wir beraten Sie umfassend über Ihre Rehabilitations- und Präventionsmöglichkeiten sowie unsere umfangreichen Therapieangebote.
Wir freuen uns auf Sie - Ihre Denise Postler und das Team des Rehazentrum Roßstraße in Helmstedt!
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