Was Sie bei Ihrem Erstgespräch mit uns erwartet, erfahren Sie hier:
Die mit uns getroffene Honorarvereinbarung bleibt auch dann gültig, wenn eine Erstattung durch Ihre Erstatungsstellen nicht oder nicht in voller Höhe gewährleistet ist. Gemäß §614 BGB ist die Vergütung stets sofort fällig und unabhängig vom Zeitpunkt einer möglichen Erstattung spätestens nach 14 Tagen zu leisten.
*Bitte beachten Sie, dass Termine, die Sie nicht wahrnehmen können, mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden müssen. Nicht oder zu spät abgesagte Termine (kurzfristige Krankheitsfälle ausgenommen) werden in Rechnung gestellt.
Wir freuen uns auf Sie - Ihre Denise Postler und das Team des Rehazentrum Roßstraße in Helmstedt!
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